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Nichtraucherklage schlägt hohe Wellen

Die bekannten Nikotinfanatiker sind wieder total aus dem Häuschen. Ein älteres Ehepaar in Troisdorf führt einen Rechtsstreit gegen eine Zahnarztpraxis, deren Mitarbeiter vor dem Haus rauchen. Und zwar offenbar so exzessiv, dass der Gestank permanent in die Wohnung der Rentner zieht, so dass diese ihre Fenster fast nicht mehr öffnen können. Link zum Zeitungsbericht.

Jetzt frage ich mich natürlich zu allererst: Wie widerlich ist es denn, wenn ein Zahnarzt oder eine Helferin nach Kippe müffelt während man auf dem Stuhl liegt? Mir würde da doch ganz leicht übel werden. Diesen Zahnarzt würde ich ganz aber auch schnell wechseln.

Aber diese Frage stellen sich die bekannten Hardcoreaucher von „Raucher in Deutschland“ und „Netzwerk Rauchen“ natürlich nicht. Es geht in eine andere Richtung. Denn zum einen darf sich der geballte Hass der Extremraucher endlich mal wieder Luft machen. Allen voran die bekannt verhaltensaufälligen Hardcorenikotinisten Ronald Blumberg aus Radevormwald und Kai Schwarzer aus Köln:

Ronald Blumberg … und irgendwann knallt es dann wirklich mal! …(Quelle)

Garniert ist der Spruch des Ronald Blumberg mit dem Foto eines Mannes mit eienr Maschinenpistole. Aber sein durchgeknallter Raucherfreund Schwarzer legt noch eins drauf.

Kai Schwarzer Besser noch, die beiden Alten sollten sich begraben lassen, ggf. auch lebendig! (Quelle)

Wir kennen das von Herrn Schwarzer: Rauchgegner bekommen ein Messer in den Bauch (Link), werden aufgehängt (Link) oder anderswie abgemurkst. Kai Schwarzer hat eine Menge „kreative Ideen“ wie man diesem Pack bekommt.

Profunde Kenntnisse der Rechtspflege weist dabei eine Dagmar Schmüker auf:

Dagmar Schmücker hoffen wir auf einen rauchenden Richter (ebd.)

Hätte Frau Schmücker den Zeitungsrtikel gelesen, wäre ihr aufgefallen, dass die Sache vor einem Landgericht verhandelt wird. Dort ist es in aller Regel eine Kammer, die mit drei Richtern besetzt ist. Und auch hier muss sich der einzelne Richter an die Rechtsauslegung des BGH halten. Und dieser hat eben in seiner Spruchpraxis festgelegt, dass eine „wesentliche Beeinträchtigung“ nicht hingenommen werden muss. Ob diese durch die Qualmerei vorliegt, ist eben durch das Gericht zu prüfen. Ganz nebenbeiist es sehr begrüßenswert, dass sich endlich die belästigten Nichtraucher aufmachen und ihr Recht vor Gericht einklagen. Rauchen als „sozialadäquates Verhalten“ wird nicht mehr akzeptiert.

Wenig originell ist übrigens auch das Autorengenie Christoph Lövenich aus Bonn. Im Forum der Nikotinikerorganisation „Netzwerk Rauchen“ textet er:

Christoph Lövenich: Früher gab es in vielen Arztpraxen (vielleicht auch in der betreffenden?) einen Raucherraum für die Mitarbeiter. Da hatte man solche Probleme nicht.(Quelle)

Wie ich bereits einleitend erwähnte: Wenn sich diese Mitarbeiter nach kaltem Qualm miefend an meinen Zähnen zu schaffen machen würden, bekäme ich vermutlich ganz erhebliche Magenprobleme und die Zahnbehandlung wäre dann beendet. Ich würde aber dem Zahnarzt, so er selbst raucht, vor verlassen der Praxis klipp und klar sagen, dass ich mich fortan zu einem Kollegen von ihm in Behandlung begeben würde. Und zwar einem, der nicht nach Kippe riecht. Wenn „nur“ die Helferin raucht, würde ich darauf bestehen, dass er sich von einer Nichtraucherin assistieren lässt. Aber ehrlich gesagt ist mir derlei noch nie passiert. Im Gegenteil: Ein Bekannter von mir ist Zahnarzt und erzählte mal, wie übel es sei, bei einem Kettenraucher im Mund arbeiten zu müssen. Der Gestank sei fast nicht auszuhalten.

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