Ladies and Gentlemen, heute haben wir mal wieder ein Leckerli für Sie im Programm. Detlef Petereit, zuletzt stark in der Kritik wegen seiner tätigen Mitwirkung an der Zerschlagung der kläglichen Reste der „Raucherbewegung“ ist wieder „on stage“.
Kurz ein paar zusammenfassende Worte zu diesem Tabaklobbyisten: Petereit stammt ursprünglich aus Berlin, wo ihm eine Gastwirtschaft gehörte. Diese machte irgendwann Pleite und schuld war, wie könnte es anders sein, das Rauchverbot in der Gastronomie. Dieses ist übrigens in Berlin wesentlich laxer als in anderen Bundesländern. Das nur am Rande.
Petereit beschloss dann, als Raucherlobbyist weiterzuarbeiten. Er versuchte innerhalb der Piratenpartei einige Zeit lang Politik für mehr Lungenkrebs und Herzinfarkt zu machen (Link) und beteiligte sich an verschiedenen Splittergrüppchen, die ebenso das Ziel verfolgten, Menschen durch die Erleichterung des Tabakkonsums einen möglichst kurzen Aufenthalt auf diesem Planeten zu bescheren.
Die „Bundesversammlung Genuss Freiheit und Selbstbestimmung“ ist eines von ca. einem Dutzend Splittergrüppchen, die sich für das „sozialverträgliche Frühableben“ engagieren. Wie üblich werden dazu weniger gerne Begriffe wie „Rauchen“, „Krebs“ und „Tod“ im Namen geführt sondern positiv besetzte Termini wie „Freiheit“ und „Selbstbestimmung“. Man kennt das sehr gut von anderen Vereinen von Raucherdesperados, die auf ähnliche wohlklingende Formulierungen setzen um ihre tödlichen Ziele zu verschleiern.
Der Boss der „Bundesversammlung“ Detlef Petereit ist etwas ungehalten ob eines Gerichtsurteiles, das zwar bereits bereits letztes Jahr ergangen ist, das er aber vor kurzem erst kommentierte:
Bundesversammlung Genuss Freiheit Selbstbestimmung: HALLO??? Lese ich das hier wirklich richtig?
Wie geht das denn???
<Zitat> „Das Landgericht verpflichtete die Eigentümer, dem Beschluss unter folgendem Wortlaut zuzustimmen“<Zitat Ende>
Ich dachte immer, ein Gericht kann nur eine getroffene Vereinbarung für ungültig vs. gültig erklären.
Darf ein Gericht jetzt schon Bürger ihre früher noch „freie“ Entscheidung bei einer Abstimmung zu einem bestimmten Thema VORSCHREIBEN? Sie dazu „verpflichten“? Sie dazu VERPFLICHTEN, einen selbst vorgeschriebenen Text für gut zu befinden und dafür zu stimmen?
Ist eine Vorschrift, ein Gesetz, nicht Aufgabe der Legislative? Wurden hier etwa eindeutige Grenzen überschritten?
Wie bitteschön kann das Landgericht Dortmund Bürgern, die sich anlässlich einer privaten Versammlung in privaten Räumen treffen eine solche VORSCHRIFT machen???
Das Urteil ist zwar schon von Dezember 2013, wurde aber erst jetzt in den Medien bekannt.
=> Dies ist ein deutliches Beispiel, zu welchen Übergriffen in die Privatsphäre die Judikative heute schon bereit ist.
Nun ja, dann kann man doch gleich das nächste Wahlergebnis der Landtagswahl in NRW oder der Bundestagswahl dem Wähler verpflichtend vorschreiben.
Stellt sich nur noch die Frage von Sanktionen, falls sich einige wenige „mündige“ Bürger dann doch nicht daran halten sollten… (Quelle)
Was ist der Grund für die maßlose Entrüstung des Tabaklobbyisten Petereit?
Der Sachstand ist schnell erläutert: Auf einer Wohnungseigentümerversammlung wollten einige Nichtraucher durchsetzen, dass dort nicht geraucht werden dürfe. Die anwesenden Raucher lehnten bereits bei einer Probeabstimmung dieses Ansinnen ab, die Nichtraucher verließen daraufhin den Versammlungsort. Nachträglich wollten sie die Versammlung auf dem Rechtswege angreifen, da sie ihr Recht auf Teilhabe verletzt sahen. Dies lehnte das LG Dortmund aus formalen Gründen ab. Eine Probeabstimmung sei keine ordentliche Abstimmung und daher bedeutungslos (Link). Der Auszug der Nichtraucher sei daher freiwillig geschehen.
Interessant ist aber der zweite Teil des Urteils. Es wurde nämlich die Miteigentümerversammlung verpflichtet, ein Rauchverbot für die Versammlung auszusprechen. Denn Passivrauchen sei wissenschaftlich erwiesen gesundheitsschädlich und die nichtrauchenden Eigentümer hätten ein Recht darauf, ihre Eigentümerrechte wahrzunehmen ohne sich durch Tabakrauch gesundheitlich gefährden lassen zu müssen. Die Versammlung könne zwar durch Raucherpausen unterbrochen werden, der Drogenkonsum habe jedoch außerhalb des Versammlungsraumes zu geschehen umd die Nichtraucher zu schützen.
Und damit ist wohl auch die Frage des Herrn Petereit „Wie geht das denn?“ beantwortet: Die Kläger werden in ihrer Klageschrift einen Antrag eingebracht haben, wonach das Gericht feststellen sollte, dass ein entsprechendes Rauchverbot ausgesprochen werden soll. Das Gericht dürfte dem Antrag aus naheliegenden Gründen gefolgt sein.
Für eine echten Tabaklobbyisten wie Detlef Petereit ist dieses Urteil natürlich ein Skandal. Da reden doch tatsächlich Richter Menschen in ihre „freiheitliche“ Lebensgestaltung hinein. Wie üblich denkt Petreit aber wie immer sehr kurz. Denn er vertritt nur die Interessen der Raucher, die sich bereits rücksichtslos gegen die anderen Anwesenden durchgesetzt haben. Diese Raucher haben vielleicht ihre „freiheitliche Lebensgestaltung“ durchgesetzt, aber an die Nichtraucher denkt jemand wie Petereit natürlich wie immer nicht. Dafür hat aber das LG Dortmund eben deren schützenswerte Interessen in das Urteil 1 S 296/12 einfließen lassen.
Was aber besonders erschreckend ist, ist die Haltung, die sich hinter Petereits Position verbirgt: Nämlich die altbekannte, über alle Maßen rücksichtlose, egoistische und alleine auf die Suchtbefriedigung durch Tababdrogenkonsum ausgerichtete Position der Raucherlobby. Leuten wie Petereit ist es vollkommen egal, was die Interessen anderer Menschen anbelangt. Alles, was sie interessiert, ist, dass sie regelmäßig und ohne Einschränkungen ihre Tabakdrogen inhalieren können. Rücksichtnahme? Fehlanzeige.